Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 27:

 

Widmung des 2. Teilstückes der Erschließungsanlage "Im Grund" im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 47 in Bergkamen-Rünthe gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306)

- Drucksache Nr.  9/448-00 -

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das zweite Teilstück der Straße „Im Grund“ mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1331 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW) gemäß § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306), zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

Das zweite Teilstück der Straße „Im Grund“ wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Ab. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt