Sitzung: 14.12.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 00090411-00
Tagesordnungspunkt 21:
Betriebskostenzuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder
in konfessioneller Trägerschaft
- Drucksache Nr. 9/411-00 -
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die
evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von 10 % der
anerkennungsfähigen Betriebskosten vom 01.08.2006 bis 31.07.2009.
Mit den
konfessionellen Trägern ist die in der Anlage der Vorlage befindliche
Vereinbarung abzuschließen.
Es
handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 82, Abs. 1, GO NRW. Die
Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung (gesetzliche Verpflichtung
zur Erfüllung des Rechtsanspruchs). Die erforderliche Deckung wird bis August
2006 geschaffen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt