Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 21:

 

Betriebskostenzuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in konfessioneller Trägerschaft

- Drucksache Nr.  9/411-00 -

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von 10 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten vom 01.08.2006 bis 31.07.2009.

 

Mit den konfessionellen Trägern ist die in der Anlage der Vorlage befindliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 82, Abs. 1, GO NRW. Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung (gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs). Die erforderliche Deckung wird bis August 2006 geschaffen.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt