Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 3:

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 114 der Stadt Bergkamen im Stadtteil Rünthe "Hafen Rünthe-Nord"

hier:

1.      Aufstellungsbeschluss

2.      Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB

- Drucksache Nr.  9/461-00 -

 

Die Vorlage wurde bereits unter TOP 2  erläutert und beraten.

 

Beschluss:

Der Aussuschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes RT 114 „Hafen Rünthe-Nord“ der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

 

- Im Süden                                          durch die Spundwand des Datteln Hamm-Kanals

- Im Westen                                       durch den Waldrand westlich des Grundstücks Gemarkung Rünthe, Flur 9, Flurstück 475

- Im Norden                                        durch die südliche Kante des Haldenfußes der ehemaligen Deponiefläche. Hier die Grundstücke der Gemarkung Rünthe, Flur 9, Flustück 310 und 308. Darüber hinaus durch die Wohnbebauung am Fürstenhof Nr. 2 bis 13, hier die westlichen Grundstücksgrenzen

- Im Osten                                          durch den Westenhellweg sowie die Wierlingstraße und die westliche Grenze des Sportplatzes in Rünthe-West. Darüber hinaus durch die Flurstücke des Flur 8 Nr. 490, 15, 35, 36 östlich des Sportplatzes Rünthe (Jugendheim).

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage 1, die Bestandteil des

Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt. 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen

einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.

.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:            Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

                        Ja-Stimmen:                        008

                        Nein-Stimmen:                        006