Sitzung: 13.12.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 00090461-00
Tagesordnungspunkt 3:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 114 der Stadt Bergkamen im Stadtteil Rünthe "Hafen Rünthe-Nord"
hier:
1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB
- Drucksache Nr. 9/461-00 -
Die Vorlage wurde bereits unter TOP 2 erläutert und beraten.
Beschluss:
Der Aussuschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes RT 114 „Hafen Rünthe-Nord“ der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- Im Süden durch die Spundwand des Datteln Hamm-Kanals
- Im Westen durch den
Waldrand westlich des Grundstücks Gemarkung Rünthe, Flur 9, Flurstück 475
- Im Norden durch
die südliche Kante des Haldenfußes der ehemaligen Deponiefläche. Hier die
Grundstücke der Gemarkung Rünthe, Flur 9, Flustück 310 und 308. Darüber hinaus
durch die Wohnbebauung am Fürstenhof Nr. 2 bis 13, hier die westlichen
Grundstücksgrenzen
- Im Osten durch
den Westenhellweg sowie die Wierlingstraße und die westliche Grenze des
Sportplatzes in Rünthe-West. Darüber hinaus durch die Flurstücke des Flur 8 Nr.
490, 15, 35, 36 östlich des Sportplatzes Rünthe (Jugendheim).
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage 1, die Bestandteil des
Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen
einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
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Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Ja-Stimmen: 008
Nein-Stimmen: 006