Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 5:

 

Aufgaben des Integrationsrates

- Mündlicher Bericht Beig. Wenske

- Drucksache Nr.  9/137-00 -

 

Der Beig. Wenske erläutert die Aufgaben des Integrationsrates. Lt. § 27 GO NRW kann sich der Beirat mit allen die Gemeinde betreffenden Fragen beschäftigen. Die Aufgabenstellung des Integrationsrates hat sich gegenüber der des Ausländerbeirates grundsätzlich  nicht geändert.

 

Er kann zu den Themen, die er behandelt, Stellungnahmen und Anträge formulieren und diese dem Rat zuleiten. Dem Integrationsrat gehören nunmehr bewusst Ratsmitglieder an. Hierdurch wird eine stärkere Kooperation mit dem Rat und seinen Ausschüssen gefördert. Hierin sieht der Beig. Wenske einen erheblichen Fortschritt für die örtliche Integrationsarbeit.

 

Als allgemeine politische Aufgabe des Integrationsrates sieht der Sozialdezernent die Verpflichtung aller in ihm vertretenden Organisationen, Parteien usw. zur Förderung des Gemeinwohles in der Stadt Bergkamen.  Da Thema Migration muss für die örtliche, politische und gesellschaftliche Arbeit definiert werden und zur Schaffung eines gemeinschaftlichen, friedlichen Miteinanders führen.

 

Herr Öztürk betont, dass alle Integrationsratsmitglieder solche sozialen Ziele verfolgen. Herr Wenske schlägt vor, dass ein noch zu bestimmender kleinerer Kreis aus diesem Gremium ein Positionspapier für die weitere Arbeit entwickeln sollte.

 

Abstimmungsergebnis:            Kenntnisnahme