Sitzung: 14.10.2004 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 00090006-00
Tagesordnungspunkt 6:
Wahl von Ortsvorstehern
- Drucksache Nr.
9/6-00 -
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96) in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 04.10.1999, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 11.06.2003 unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 26.09.2004 im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher:
1.
Gemeindebezirk Franz Herdring,
Bergkamen-Mitte Eichendorffstraße
39
2.
Gemeindebezirk Ute Scheunemann,
Bergkamen-Heil Westenhellweg 130
3.
Gemeindebezirk Martin Blom,
Bergkamen-Oberaden Südwall
7
4.
Gemeindebezirk Elke Middendorf,
Bergkamen-Overberge Hüchtstraße
45
5.
Gemeindebezirk Günter Jung,
Bergkamen-Rünthe In der
Dille 42
6. Gemeindebezirk Herbert Korte,
Bergkamen-Weddinghofen Pfalzstraße 64.
Die Ortsvorsteherinnen bzw. die Ortsvorsteher sind für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Die Gewählten nehmen die Wahl an.