Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 2:

 

Kreisgesundheitskonferenz a) Aufgaben und Ziele der Kreisgesundheitskonferenzen

                                             b) Inhalte und Ergebnisse der 4. Kreisgesundheitskonferenz

                                                 vom 17. Juni 2004

hier: Mündlicher Bericht durch Herrn Hartlieb,

        Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung des Kreises Unna

- Drucksache Nr.  8/2124-00 -

 

Frau Olbrich-Steiner erläutert, dass die konstituierende Sitzung der Kreisgesundheitskonferenz im April 2000 in Bergkamen stattfand. Die Konferenz ist ein für die Kreise und kreisfreien Städte ein verpflichtend vorzuhaltendes Gremium, letzteres lt. Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.1999. Die Zusammensetzung der Konferenz wird vorgestellt. Diese hat vorwiegend zur Aufgabe, Empfehlungen für die kommunale gesundheitliche Versorgung bzw. Gesundheitsaufsicht zu erarbeiten. Entsprechende Arbeitskreise zur Erstellung von Handlungsempfehlungen wurden installiert.

 

Die 4. Gesundheitskonferenz vom 17.06.2004 beschäftigte sich mit dem Thema „Objektive Patientenberatung“. An den Kreis Unna, FB Gesundheit und Verbraucherschutz, erging der Auftrag, das vorhandene Beratungssystem zu analysieren und ggf. Empfehlungen für den Kreistag zu entwickeln. Ein sog. Sachverständigenrat steht dem Kreis Unna hierbei beratend zur Seite.

 

Beschluss:

 

Der Behindertenbeirat des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:            Kenntnisnahme