Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 3:

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft durch Bauleitplanung in Bergkamen

hier: Bestandsaufnahme

- Drucksache Nr.  8/1999-00 -

 

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters berichtet einleitend über die bestehenden Rahmenbedingungen, unter denen die gesetzlich vorgegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bergkamen zu realisieren sind. Besonderes Augenmerk legt er dabei auch auf die Verfügbarkeit geeigneter Flächen innerhalb des Stadtgebietes. Durch die Randlage zum Ballungsraum Ruhrgebiet und eingebettet zwischen den Städten Dortmund und Hamm weist Bergkamen eine Siedlungsstruktur auf, die den Zugriff auf Freiflächen zur ökologischen Aufwertung beschränkt. Die Verfügbarkeit geeigneter Freiflächen wird darüber hinaus auch durch die Ausgleichspflicht privater Dritter wie Bauträger oder Vorhabenträger aus Gewerbe und Industrie eingeschränkt. Ferner steht die Stadt Bergkamen in Konkurrenz zu anderen, ebenfalls ausgleichspflichtigen Trägern öffentlicher Belange wie z. B. Straßen NRW oder dem Lippeverband. Anschließend geht Dr.-Ing. Peters auf die Belange der heimischen Landwirtschaft wie z.B. deren Mindestbetriebsgrößen ein. 

 

Technische Angestellte Reumke erläutert die Bestandsaufnahme der städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Nach der Darstellung der methodischen Verfahrensweise bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfes und der Bilanzierung der jeweils geplanten Kompensationsmaßnahmen gibt Frau Reumke einen Überblick über unterschiedliche praktizierte Möglichkeiten der Kompensation. Zu den vorgestellten Beispielen zählen neben Aufforstungen zur Schaffung zusammenhängender Waldgebiete auch die Anlage öffentlicher Grünflächen, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Biotopstrukturen sowie die Schaffung von Schutzzonen zwischen überplanten Bereichen und angrenzenden Schutzgebieten.

 

Vorsitzender Heinzel bestätigt die grundsätzlichen Probleme der Freiflächenverfügbarkeit, trotz derer aber das Bemühen um Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht reduziert werden sollte.

 

Stadtverordneter Pufke spricht sich dafür aus, zukünftig auf die Verwendung kleinräumlicher Flächen innerhalb der Kompensation zu verzichten, um die ökologische Funktion der aufgewerteten Flächen zu gewährleisten.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bestätigt, dass seitens der Verwaltung die Schaffung möglichst großflächiger und zusammenhängender Kompensationsflächen in Abhängigkeit der Realisierungsmöglichkeiten Priorität besitzt.

 

Stadtverordneter Sparringa verweist im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Eingriffskompensation und deren bisherige positive Umsetzung auf die Berücksichtigung des Freiraumgutachtens bei weiteren Maßnahmen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Umweltfragen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:            Kenntnisnahme