Beschluss:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die unter den Nummern 1 – 76 aufgeführten
Personen für die Wahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die
Amtsperiode 2024 bis 2028 in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Bergkamen
aufzunehmen.
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die unter Nummer 77 aufgeführte Person wegen
fehlender Voraussetzungen gem. § 33 Nr. 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) nicht
in die Schöffenvorschlagsliste aufzunehmen.