Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO für
investive Auszahlungen und Aufwendungen sowie die Übertragung der
Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel erwartet für den nächsten Doppelhaushalt, dass dort nur noch die Mittel
veranschlagt werden, die auch verausgabt werden können.
Bürgermeister Schäfer und Beigeordneter Ulrich sichern dies zu. Beigeordneter Ulrich betont allerdings, dass es sich hier um keine „freie Spitze“ sondern lediglich um die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten handelt.