Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO für investive Auszahlungen und Aufwendungen sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

 


CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel erwartet für den nächsten Doppelhaushalt, dass dort nur noch die Mittel veranschlagt werden, die auch verausgabt werden können.

 

Bürgermeister Schäfer und Beigeordneter Ulrich sichern dies zu. Beigeordneter Ulrich betont allerdings, dass es sich hier um keine „freie Spitze“ sondern lediglich um die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten handelt.