Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis und
verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 i.V.m. § 96
Abs. 1 GO NRW.