Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Anhand einer
ausführlichen Präsentation erläutern Herr Langemann und Herr Sasse von
Straßen.NRW das Maßnahmenkonzept des Landesbetriebs zum Schutz von Kammmolchen
und Kreuzkröten an der L832n und der K16.
Herr Worch lobt das
detaillierte Konzept von Straßen.NRW und verweist auf die allgemeine
Notwendigkeit des Artenschutzes. Darüber hinaus lobt er die vor Ort aktive und
ehrenamtliche Amphibienschutzgruppe, welche entlang der K 16 einen
Krötenschutzzaun unterhält und unter großen zeitlichen und körperlichen Einsatz
tätig ist.
Herr Worch fragt zudem,
warum die Amphibienschutzgruppe über einen längeren Zeitraum ohne Unterstützung
von Straßen.NRW tätig sein musste und ob Möglichkeiten geprüft wurde den
Baumbestand an der K16 grundlegend zu schützen.
Herr Sasse antwortet,
dass im Verlauf des Planfeststellungsverfahren seit dem Jahr 2008 sich die
örtliche Situation geändert habe und somit nicht unmittelbar zu Beginn der
Maßnahme festgelegt wurde, inwiefern der Landesbetrieb im Sinne des Arten- und
Naturschutzes tätig werden musste. Man sei aber nun mit der Amphibiengruppe im
Austausch. Die Zuständigkeit für den Baumbestand entlang der K16 hingegen liegt
ausschließlich beim Kreis Unna. Jedoch ihm nicht bekannt, dass aus dem
Maßnahmenkonzept zu erfolgende Aktivitäten die Fällung von Bäumen an der K16
verursachen würden.
Auf die Frage von Herrn
Engelhardt in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen entlang der L821n erläutert Herr
Langemann, dass kleinere Lärmschutzwälle vorgesehen werden, um eine
Lärmbelästigung der umliegenden Wohnsiedlungen zu vermeiden.
Insgesamt zeigen alle Fraktionen ihre Zustimmung gegenüber den Tätigkeiten von Straßen.NRW in Bezug auf den vorgesehenen Artenschutz. Der Bau L821n wird weiterhin kontrovers bewertet.