Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

1.1  Jekits-Programm: Einführung eines neuen Tarifs

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Anpassung der JeKits-Tarife für das vierte Schuljahr in der derzeit gültigen Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Bergkamen ab dem Schuljahr 2023/24.

 

 

1.2  Erhöhung der Einzelstundenvergütung für die auf Honorarbasis beschäftigten

Lehrkräfte der Musikschule Bergkamen ab dem 01.09.2023

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufestsetzung der Einzelstundenvergütung für die auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte der Musikschule der Stadt Bergkamen zum 01.09.2023.

 


1.1  Jekits-Programm: Einführung eines neuen Tarifs

 

Musikschulleiter Werner Ottjes stellt den neuen Jekits-Tarif und die geplanten Elternbeiträge vor.

 

Die Elternbeiträge für den JeKits-Unterricht sollen in der Entgeltordnung im Schuljahr 2023/24 folgendermaßen lauten:

        Eingangsjahr (JeKits 1)                                       kostenfrei

        Erstes Instrumentaljahr (JeKits 2)                       € 26/monatlich

        Zweites Instrumentaljahr (JeKits 3)                    € 30/monatlich

        Drittes Instrumentaljahr (JeKits 4)                      € 30/monatlich

 

Herr Grziwotz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist erfreut über das weiterhin kostenfreie erste JeKits-Jahr und betont, dass dieses Programm die musikalische Bildung auffange, die im Musikunterricht nicht angeboten wird.

 

Herr Mittmann (SPD-Fraktion) betont, dass es sich um eine moderate Erhöhung der Beiträge handele, die ebenfalls deutlich unter den Vorgaben und Empfehlungen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW liegt.

 

 

1.2  Erhöhung der Einzelstundenvergütung für die auf Honorarbasis beschäftigten

Lehrkräfte der Musikschule Bergkamen ab dem 01.09.2023

 

Herr Ottjes führt aus, dass das vielfältige Angebot der städtischen Musikschule dauerhaft nur durch eine marktübliche Vergütung aufrechterhalten werden kann. Daher soll der Honorarsatz zum 01.09.2023 um 6 % erhöht werden (von € 25 auf € 26,50). Dieser Satz soll für die Dauer des aktuellen Tarifabschlusses bis Ende 2024 gelten und sollte sich in den kommenden Jahren an den weiteren Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes ab 2025 orientieren.

 

Auf die Frage des Herrn Mittmann, ob 6 % ausreichend seien, um das Personal an die Musikschule zu binden, erläutert Herr Ottjes, dass die Musikschule mit der Erhöhung von 6 % gut aufgestellt sei. Ende 2024 müsse dann gegebenenfalls die Einzelstundenvergütung nochmals angepasst werden.