Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dass die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 UStG nur noch für bis einschließlich zum 31.12.2022 ausgeführte Leistungen angewendet werden soll und von einer möglichen Verlängerungsoption kein Gebrauch gemacht wird, sodass ab dem 01.01.2023 die neue Rechtslage gem. § 2b UStG gilt.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzende kritisiert, dass für die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung keine Mehrbelastung versprochen wurde. Die unter dem Tagesordnungspunkt 9 des öffentlichen Teiles vorgeschlagene Verwaltungsgebührensatzung zeigt allerdings etwas anderes.

 

Beigeordneter Ulrich entgegnet, dass dies auf Einzelfälle zutrifft. Für den gesamten Haushalt gibt es eine Entlastung, insbesondere bei den Baumaßnahmen.