Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt unter Vorbehalt der Gesetzesänderung der

Landesregierung zur Änderung und Weiterentwicklung der kommunalrechtlichen Vorschriften

NRW (hier: Kommunalabgabengesetz; § 6 KAG) die Neufassung der Gebührensatzung

vom......2022 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom .......2022, so

wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 


Herr Ulrich erläutert anhand einer Power-Point Präsentation die Änderung der Rechtsprechung, die Entwicklung der Gebühren sowie den Umgang mit den Klageverfahren.

 

Herr Engelhardt weist daraufhin, die Ruhrkohle AG mehr zur Verantwortung zu ziehen und in die Pflicht zunehmen, damit die Bürger entlastet werden.

 

Herr Ulrich stellt vor, dass im Jahr 2020 die Kostenbeteiligungsquote der Ruhrkohle AG bei durchschnittlich 30 % bei Bergbauschäden lag. 2021 lag diese bei durchschnittlich 25 % Kostenbeteiligung. Jede Baumaßnahme wird im Einzelfall von der RAG und dem SEB bewertet und jeder Bergbauschaden wird zur Abrechnung gebracht.

 

Herr Heinzel teilt mit, dass von der CDU-Fraktion diese Vorlage sowie die folgende (TOP 9)  nicht mitgetragen werden.

 

Ausschussmitglied Riller teilt mit, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmt.