Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 


Herr Polplatz erläutert die Kalkulation kurz und weist daraufhin, dass die Senkungen der Umlagekosten des Kreises Unna im Bereich des Rest- und Bioabfalls die Mehrkosten nicht auffangen können. Es sind wie unter Punkt 4 nachzulesen, Gewinn- und Verlustvorträge eingestellt worden.

Die Mehrkosten sind bedingt durch die prognostizierte Erhöhung von Personal- und Kraftstoffkosten sowie die Mindereinnahmen aufgrund der Einführung der vierwöchigen Abfuhr von Ein- und Zweipersonenhaushalten. Aufgrund des entsprechenden Urteils des OVG Münster wird keine kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals angesetzt.

 

Herr Engelhardt (Fraktion BergAuf) merkt an, dass die Abfallgebühren überall im Kreis sinken und weist auf das bekannte „bring-or-pay“ System der MVH-Hamm hin. Er fragt, ob die "bring-or-pay" Verpflichtung im Rahmen der vertraglichen Regelungen des Kreises Unna bzw. seiner Beteiligungsgesellschaften mit der MVA Hamm den Anforderungen des Urteils vom 11.10.2013 (Az. 12 U 15 /13) des OLG Hamm bzw. des BGH vom 22.11.2012 (Az. VII ZR 222/12) entspricht.

 

Herrn Polplatz ist die "bring-or-pay" Verpflichtung bekannt. Er weist daraufhin, dass die Stadt Bergkamen und der Entsorgungsbetrieb nur die Aufgabe „Sammlung und Transport“ haben. Die entsprechenden Verträge mit der MVA Hamm schließt der Kreis Unna und seine ihm entsprechend nachgeordneten Gesellschaften ab. Die Beachtung der o.g. Urteile wird beim Kreis Unna abgefragt. Die Gebührensenkungen in dem Bereich würden an die Bürger weitergeben werden bzw. fließen voll umfänglich in die Kalkulation ein; allerdings beinhalten die Gebührensätze des Kreises Unna nur die Verbrennung, Verwertung und Kompostierung. Die übrigen Kosten (rd. ein Drittel) sind vom EBB bzw. der Stadt Bergkamen zu tragen.

 

Ausschussmitglied Hindemitt (CDU-Fraktion) zeigt an, dass die Personalmehrkosten in Höhe von 4,5 % im Vergleich zu anderen Kommunen bzw. den städt. Betrieben mit 2 % bzw 3,5 % zu hoch angesetzt sind. Zusätzlich möchte er auf die Kraftstoffkosten für Diesel hinweisen. Die GWA hat mit 2,14 € brutto kalkuliert. Der EBB liegt deutlich darüber bei 2,30 € brutto. Aus diesen Gründen wird die CDU diese Vorlage ablehnen.

 

Herr Polplatz merkt an, dass es sich nicht nur um reine tarifliche Steigungen handelt. Es sind auch Steigerungen gemäß Erfahrungsstufen eingerechnet. Über die Betriebsabrechnung werden eventuelle Mehreinnahmen wieder an die Gebührenzahler zurückgegeben.

 

Herr Riller (SPD-Fraktion) weist daraufhin, dass es sich um eine Kalkulation handelt und am Ende des Jahres eine Spitzabrechnung erfolgt, welche die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Die SPD Fraktion hat an der Vorlage nichts zu kritisieren und werde dieser zustimmen.

 

Herr Salfer, (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wodurch die Kostensteigerung beim Kostenträger Grünabfall um 11,27 % auf 88,87 € je Gewichtstonne begründet ist.

 

Herr Polplatz hat dies beim Kreis Unna abgefragt.

Herr Paplowski vom Kreis Unna (Fachbereich Natur und Umwelt) erklärt, dass die Kostensteigerung beim Grünabfall ca. 9 €/t beträgt. Davon sind ca. 6 €/t auf Kostenunter-deckungen aus den Jahren 2019 und 2021 zurückzuführen. Die Verrechnung erfolgt hierbei KAG-konform.

Die restlichen 3 €/t entstehen durch die allgemeine Indizierung der Behandlungskosten auf der Grundlage der bestehenden Verträge. Hierbei sind entsprechende Anpassungen an die insgesamt gestiegenen Verbrauchskosten zu verzeichnen.

 

(Zur Erläuterung siehe auch Kreistags-DS 149/22 Seite 4, 2.Absatz. Einsehbar im KT-Infosystem des Kreises Unna)