Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich inhaltlich dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.09.2020 (Drucksache Nr. 11/1989) zur Neufassung der Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna über Leistungen der Kindertagespflege an. Die Beschlussvorlage Drucksache Nr. 11/1989 ist als Anlage 1 und die Kreisrichtlinien sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 08.12.2022 (Elternbeitragssatzung) in der Form gemäß Anlage 3 zum 01.08.2023. Gleichzeitig beschließt der Rat die Außerkraftsetzung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege vom 25.03.2010 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.05.2020 zum 31.07.2023.

 

 

 


Frau Hörstrup erläutert die Vorlage und stellt in einer Präsentation die verschiedenen Vorschläge zur Festsetzung des Elternbeitragssatzes vor (siehe Anlage).

 

Alle Fraktionen unterstützen den Vorschlag der Verwaltung und fordern landespolitische Veränderungen hinsichtlich der Kita-Betreuung.

 

Grundsätzlich kostenfreie Betreuung und kostenfreies Mittagessen wird befürwortet. Bislang sind lediglich die letzten beiden Betreuungsjahre beitragsfrei. Für Geschwisterkinder gibt es die Regelung, dass Eltern für die günstigere Betreuungsform keinen Beitrag zahlen.