Sitzung: 23.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 12/0801
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der
Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich inhaltlich dem Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 08.09.2020 (Drucksache Nr. 11/1989) zur Neufassung
der Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna über Leistungen der
Kindertagespflege an. Die Beschlussvorlage Drucksache Nr. 11/1989 ist als
Anlage 1 und die Kreisrichtlinien sind als Anlage 2 beigefügt.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung der
Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 08.12.2022
(Elternbeitragssatzung) in der Form gemäß Anlage 3 zum 01.08.2023. Gleichzeitig
beschließt der Rat die Außerkraftsetzung der Satzung der Stadt Bergkamen über
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege vom 25.03.2010 in der Fassung der 3.
Änderungssatzung vom 20.05.2020 zum 31.07.2023.
Frau Hörstrup
erläutert die Vorlage und stellt in einer Präsentation die verschiedenen
Vorschläge zur Festsetzung des Elternbeitragssatzes vor (siehe Anlage).
Alle Fraktionen
unterstützen den Vorschlag der Verwaltung und fordern landespolitische
Veränderungen hinsichtlich der Kita-Betreuung.
Grundsätzlich kostenfreie Betreuung und kostenfreies Mittagessen wird befürwortet. Bislang sind lediglich die letzten beiden Betreuungsjahre beitragsfrei. Für Geschwisterkinder gibt es die Regelung, dass Eltern für die günstigere Betreuungsform keinen Beitrag zahlen.