Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis 65 für die Bewirtschaftung der städt. Gebäude und Grundstücke in Höhe von 698.000,00 € bei der Buchungsstelle 03.21.01.524104 - Unterhaltsreinigung Grundschulen - . Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 06.36.13.501200 im Deckungskreis 1 – Personal.