Herr Schröder (Fraktion DIE LINKE.) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Ziel sei die Herstellung größtmöglicher Barrierefreiheit bei der Ausübung des Wahlrechts. Die Barrierefreiheit müsse dabei nicht zwingend anhand der einschlägigen DIN-Normen erfolgen, sondern praxisgerecht sein.

 

Die Erste Beigeordnete Busch ergänzt aus Sicht der Verwaltung, dass das Ziel bei der Auswahl von möglichen Wahllokalen zunächst eine möglichst gute Erreichbarkeit durch alle Wähler:innen sei. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten werde ein Hinweis zur Barrierefreiheit eingedruckt. Die öffentlichen Gebäude seien überwiegend barrierefrei. Bei einem Teil der Wahllokale handle es sich aber um Privateigentum ohne Eingriffsmöglichkeit für die Verwaltung.

 

Herr Schröder zieht den Antrag zurück. Ungeachtet der praktischen Rücknahme des Antrags unterstützen die Anwesenden das grundlegende Anliegen des Antrags der größtmöglichen Barrierefreiheit in Wahllokalen.