Sitzung: 15.09.2022 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2
Vorlage: 12/0661
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
01.06.2022 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1. a) dass die Trianel GmbH („Trianel“) die mit
Vertrag jeweils vom 04. Juli 2018 eingeräumte
Option zum Erwerb des Kommanditanteils der Cogas Participatie TGH B.V. und der ONS Facilitair Bedrijf B.V.
an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG ausübt und damit ihren
Kapitalanteil mit einer Kapitaleinlage von EUR 5.174.822,- um insgesamt EUR
4.139.858,- auf insgesamt EUR 9.314.680,- erhöht (wovon ein Betrag in Höhe von
EUR 4.657.340,- auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme entfällt);
dies entspricht einer Beteiligungserhöhung von derzeit rd. 6,12% um rd. 4,89%
auf rd.11,01%.
b) dass die Vertreter der GSW in den Organen der
Trianel ermächtigt werden, die Geschäftsführung von Trianel zu ermächtigen,
sämtliche Handlungen vor- zunehmen
und Erklärungen abzugeben, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind.
b) dass Trianel die Trianel Energiebeteiligung
Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen
Firmierung – „TEB V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro mit einem im
Wesentlichen dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf entsprechenden
Gesellschaftsvertrag gründet und die TEB V die Rolle der Komplementärgesellschaft in der
TEB übernimmt.
c) dass Trianel im Falle von Verlusten
aus den Beteiligungen an TKL und TWB I ihre Kommanditbeteiligung an der Trianel
Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG in
ihrer jeweils bestehenden Höhe sowie die der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH
& Co. KG gewährten Gesellschafterdarlehen in die TEB gegen Ausgabe neuer
Gesellschaftsanteile (d.h. Kapitalerhöhung in Höhe des Wertes der eingebrachten
Gegenstände) einbringen kann und TEB diese Beteiligung an der TGH als
unmittelbare Gesellschafterin (Kommanditistin) übernimmt. Diese Zustimmung
umfasst auch, dass Trianel GmbH nach der Übertragung in Bezug auf die weitere
Auszahlung der gewährten, aber noch nicht abgerufenen Gesellschafterdarlehen in
der (Mit-)Haftung gegenüber der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
bleibt, soweit nicht die zusätzlichen Einlagen in Höhe von bis zu EUR
4.750.000,- gemäß Ziffer 1 dieses Beschlusses geleistet wurden.
d) dass die Vertreter der GSW in den Organen der
Trianel ermächtigt werden, ihre Zustimmung zum Abschluss sämtlicher Verträge zu
erteilen, die im Rahmen dieser Einbringung erforderlich sind und werden, und
die Geschäftsführung von Trianel zu ermächtigen, Erklärungen abzugeben und
Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind,
insbesondere in der Gesellschafterversammlung der TEB die entsprechenden
Beschlüsse zu fassen.
3. Die unter 1.
und 2. dargestellten Beschlüsse werden unabhängig voneinander gefasst.