Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 04.25.02.529106 in Höhe von
43.000,- €.
Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.02.551700.