Beschluss:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße
"Anemonenweg" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße gemäß § 3
Absatz 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit § 6 des Straßen-
und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Neufassung
der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 des
Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19.
Februar 2022) zu widmen.
Die
Flurstücke der Straße "Anemonenweg" Gemarkung Rünthe, Flur 6,
Flurstücke 1411, 1424, 1435, 1451 und 1473 befinden sich im Eigentum der Stadt
Bergkamen. Durch die Widmung erhalten sie die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten
Katasterplan rot schraffiert dargestellt.
Die
Flurstücke Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1429 und 1434 bilden eine
Privatstraße innerhalb der Erschließungsanlage und werden nicht gewidmet.
Auf dem
Flurstück Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1373 befindet sich eine
Grünfläche. Innerhalb der Grünfläche ist ein Rad- und Fußweg. Der Rad- und
Fußweg wird ebenfalls gewidmet und ist in der Anlage ebenfalls rot schraffiert
dargestellt.
Die
Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW
öffentlich bekannt zu machen.