Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße "Anemonenweg" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19. Februar 2022) zu widmen.

 

Die Flurstücke der Straße "Anemonenweg" Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstücke 1411, 1424, 1435, 1451 und 1473 befinden sich im Eigentum der Stadt Bergkamen. Durch die Widmung erhalten sie die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan rot schraffiert dargestellt.

 

Die Flurstücke Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1429 und 1434 bilden eine Privatstraße innerhalb der Erschließungsanlage und werden nicht gewidmet.

 

Auf dem Flurstück Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1373 befindet sich eine Grünfläche. Innerhalb der Grünfläche ist ein Rad- und Fußweg. Der Rad- und Fußweg wird ebenfalls gewidmet und ist in der Anlage ebenfalls rot schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.