Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

Der Geltungsbereich wird

 

  • im Norden durch eine Linie, die Abstand von 83 m parallel zur südlichen Grenze der versiegelten Fläche verläuft,
  • im Osten durch die ausgebaute Ernst-von-Bodelschwingh-Straße,
  • im Süden durch die südliche Grenze der versiegelten Fläche und den westlich angrenzenden Zaun des Regenrückhaltebeckens,
  • im Westen durch den Zaun am westlichen Fuß des Walls und einer Verlängerung dieser Linie in Richtung Nordosten um 40 m

 

begrenzt.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz erläutert die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht zu erkennen sind.

 

Beigeordneter Ulrich sichert zu, dass sich der SEB um Ausgleichsflächen bemühen wird.

Danach erfolgt die Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.