Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel begründet den Antrag seiner Fraktion. Für ihn haben die Richter des Oberverwaltungsgerichtes die bisherige Meinung der CDU bestätigt. Er stellt klar, dass die Verwaltung bisher nicht rechtswidrig gehandelt hat.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Mittmann betont dies ebenfalls, zumal die Prüfungen durch die GPA und Wirtschaftsprüfer das immer bestätigt haben. Nun muss man sehen wie das Defizit von bis zu 3 Millionen Euro ausgeglichen werden kann. Hier nennt er als ein Beispiel die Grundsteueranhebung. Abschließend betont er, dass die in der Vergangenheit vereinnahmten Gelder sinnvoll für Bergkamen investiert wurden.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior sieht schon ein rechtwidriges Verhalten in der Vergangenheit, da die Stadt nach ihrer Ansicht an den Gebühren verdient hat. Sie betont die Notwendigkeit einer neuen Gemeindefinanzierung.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz verweist auf die bisher gültige Rechtsprechung. Er erinnert, dass der Zinssatz in der Vergangenheit gesenkt wurde. Für ihn wird es spannend, wie das nun entstehende Defizit finanziert wird.

 

Beigeordneter Ulrich erklärt, dass nach der seit 1994 geltenden Rechtsprechung gehandelt wurde. Eine Änderung der Rechtsprechung war nicht zu erkennen. Das neue Urteil wird in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 einfließen. Er schätzt den Fehlbetrag auf 2 bis 3 Millionen Euro. Abzuwarten bleibt auch, ob das Urteil für alle kostenrechnenden Einrichtungen gilt. Eine kreisweit einheitliche Abstimmung zu finden wird schwierig. Zum Antrag der CDU nimmt er wie folgt Stellung:

 

zu a) wird Ende 2022 in die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 fließen.

 

zu b) wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

zu c) muss rechtlich geprüft werden. Hier wird eine landeseinheitliche Regelung erwartet.

 

Abschließend gibt er den Hinweis, dass die Gewerbesteuererträge derzeit 5 Millionen Euro unter dem Ansatz liegen. Eine Grundsteueranhebung kann er im Moment nicht ausschließen. Dies wird derzeit berechnet und alle offenen Fragen müssen bis November geklärt werden.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel fragt nach, ob der Rat beschließen kann, dass die Gebühren rückwirkend erstatten werden.

 

Beigeordneter Ulrich antwortete, dass diese komplexe Frage einer genauen Prüfung bedarf, die erlassenen Bescheide jedoch bestandskräftig sind. Er appelliert jedoch, auf eine landeseinheitliche Lösung zu warten.