Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, dass
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für
den Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ kein Konzept für „autoarmes
Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1)
erarbeitet wird, dem Fuß- und Radverkehr allerdings zum Zwecke einer
Priorisierung in der Ausführungsplanung der Erschließung mehr Raum als bisher
eingeräumt wird,
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Enthaltung 1
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für
den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ die Inhalte der
Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) in die Abwägung der
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingestellt
werden,
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Enthaltung 1
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für
das Neubaugebiet „Hof Schulze Bergcamen“ die Möglichkeiten eines „autoarmen
Wohnens“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) geprüft
werden, sobald und sofern die Planungen wieder aufgenommen bzw. fortgeführt
werden,
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
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für
den Bebauungsplan Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ kein Konzept für
„autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe
Anlage 1) erarbeitet wird, da die Planungen für die Erschließung bereits
vollständig abgeschlossen sind und die Realisierung unmittelbar bevorsteht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Enthaltung 1
Anlage 1 ist
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Bürgermeister Schäfer lässt über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.