Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.

Der Geltungsbereich (neu siehe Anlage 1) wird begrenzt

 

·         im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,

·         im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,

·         im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und

·         im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung     Bergkamen.

Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Anlage 2 bildet den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2021 ab.

  1. Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 3) zur Kenntnis

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 4.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.

    Die Anlagen 1, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.