Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.
Der Geltungsbereich (neu siehe Anlage 1) wird begrenzt
· im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,
· im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,
· im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und
·
im Osten durch die westliche Grenze des
Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung
Bergkamen.
Die zeichnerische Darstellung
(Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Anlage 2 bildet den
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2021 ab.
- Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 3) zur Kenntnis
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend der Anlage 4.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. BK 126
„Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ einschließlich Begründung mit
Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6 und beschließt die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.
Die Anlagen 1, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.