Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.

Der Geltungsbereich (neu siehe Anlage 1) wird begrenzt

 

·         im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,

·         im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,

·         im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und

·         im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung     Bergkamen.

Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Anlage 2 bildet den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2021 ab.

  1. Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 3) zur Kenntnis

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 4.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.

    Die Anlagen 1, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Reichling betont, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um einen vorhabenbezogenen handle. Die Stadt werde als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger schließen. Der Bebauungsplan werde erst dann rechtskräftig, wenn der Durchführungsvertrag unterzeichnet ist.

 

Herr Salfer bemängelt, dass eine Versiegelung der Parkflächen und keine nachhaltige Bebauung geplant seien.

 

Herr Reichling verweist auf die dargelegten Gründe in der Stellungnahme. Er nehme die Anregungen jedoch für Gespräche mit dem Vorhabenträger auf. 

 

Herr Herdring bittet um Prüfung der gesamten Verkehrssituation im Bereich Roggenkamp/Geschwister-Scholl-Straße an. Er schlägt als Verbesserung einen kleinen Kreisverkehr im Kurvenbereich sowie einen Fußgängerüberweg für das südliche Wohngebiet vor. 

 

Herr Reichling erläutert, dass durch Fachgutachten belegt wurde, dass die Erschließungssituation ausreiche. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges werde geprüft.

 

Herr Strunk bemängelt die Radverkehrsführung in diesem Bereich. Auf Nachfrage erläutert Herr Ulrich, dass die Zuwegung nördlich von der Trasse eine Entscheidung des Eigentümers sei.