Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Hilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW in der geltenden Fassung (§ 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020) festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2022/23, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Beigeordnete Busch berichtet einleitend, dass die KiTa-Bedarfsplanung des Jugendamtes bestätigt wurde. Die Prognosen seien passend. Das Jugendamt erreicht im U3-Bereich eine Versorgungsquote von 36 % der betreffenden Kinder, mit der Tagespflege zusammen seien 54 % der Kinder versorgt. Im Ü3-Bereich liege die Versorgungsquote bei 98 %, zusammen mit der Tagespflege bei annähernd 100 %.

Unversorgte Kinder könnten über die Tagespflege versorgt werden.

 

Die Johanniter würden voraussichtlich nicht in diesem Jahr den Ausbau der KiTa in Oberaden gewährleisten können. Es gebe Veränderungen bei dem Investor.

 

In Bezug auf die Buchung der 45-Stunden-Kontingente beobachte die Verwaltung eine hohe Nachfrage. Aktuell seien 300 Anträge diesbezüglich geprüft worden. Das Landesjugendamt gestattet jährlich einen Zuwachs von 4 % der 45-Stunden-Plätze. Aktuell liege der Zuwachs in Bergkamen bei 6 %.

 

Frau Rockel erläutert die Vorlage der Verwaltung hinsichtlich der Gruppenformen und der Betreuungsformen.

 

Herr Heinzel fragt bezüglich des Buchungsverhaltens der Eltern nach, wie sich dies auf die Beschäftigungsstunden der Erzieher*innen auswirke.

 

Beigeordnete Busch erläutert diesbezüglich, dass die Erzieher*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen feste Arbeitsverträge hätten, die nicht abhängig seien vom Buchungsverhalten der Eltern. Dies gebiete allein schon der Fachkräftemangel in diesem Bereich. Für die Beschäftigten bestehe damit Planungssicherheit. Insbesondere in den städtischen Kindertageseinrichtungen gebe es viele Eltern, die beide in Vollzeit berufstätig seien sowie auch vollzeitberufstätige alleinerziehende Elternteile. Der Anteil der 45-Stunden-Buchungen in den städtischen KiTas sei auch damit zu erklären, dass diese KiTas die größten Einrichtungen in der Stadt seien.

 

Herr Kortendiek erläutert, dass das Jugendamt flexibel auf die Bedarfe der Eltern eingehe und auch Randzeitenbetreuung unterstütze. Viele Eltern benötigten aufgrund ihrer Berufstätigkeit und der wenig flexiblen Arbeitszeiten eine solche Randzeitenbetreuung.