Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Herr Reichling stellt anhand einer Präsentation die Anwendung der Bergkamener „Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung“ am Beispiel des Bebauungsplanverfahrens „OA 125 Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ vor. Die zusammenfassende Bewertung des Gesamtprojekts kommt zu dem Schluss, dass das Bauleitplanverfahren u.a. zur Unterstützung der Solarenergienutzung, Reduzierung der Flächenversiegelung und Verbesserung des Mikroklimas im zukünftigen Baugebiet beigetragen hat. Dem Klimaschutz werde im B-Plan Nr. OA 125 ausreichend Rechnung getragen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schröder-Bungard erklärt Herr Reichling, dass dem Planungsamt auf Grundlage des Baugesetzbuches kein Instrument zur Verfügung steht, um eine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen im Bebauungsplan zu verankern. Jedoch wird im Rahmen von Bauberatungsgesprächen den jeweiligen Bauherren die Nutzung von Solarenergie empfohlen.

 

Frau Kestermann fragt, warum man seitens der Stadtverwaltung den politischen Fraktionen ein Bauleitplanverfahren gemäß des §13a BauGB empfohlen hat, obwohl die Belange des Klima- und Umweltschutzes hier nicht mehr umfassend geprüft werden müssen.

 

  • Herr Reichling erklärt, dass der §13a eingeführt wurde, um die Innenentwicklung zu bevorteilen gegenüber der Neuinanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Wenn ein Plangebiet entsprechende Voraussetzungen erfüllt, dann kann man u.a. von einer zweistufigen Bürgerbeteiligung absehen. Jedoch müssen auch im Rahmen eines „§13a-Verfahrens“ die Umweltbelange berücksichtigt werden, allerdings ohne dabei einen separaten Umweltbericht aufzusetzen oder ggf. Kompensationsmaßnahme auf anderen Flächen durchzuführen zu müssen. Sobald aber sich Ansatzpunkte ergeben, dass Umweltbelange in einem besonderem Maß tangiert werden, gilt es natürlich auch hier tiefergehende Untersuchen anzustellen.

Ein „§13a-Verfahren“ ist für den Investor somit mit weniger Aufwand verbunden als das Standardverfahren, sodass letztlich die Grundstücke zu einem geringeren Preis an die privaten Käufer vermarktet werden können.