Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 16

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt die Ergänzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes i. S. d. Anlage 1 gemäß § 171b Abs. 2 BauGB für den Erweiterungsbereich „Willkommensareal“ des Stadtumbaugebiets „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung an der Ergänzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b Abs. 2 BauGB und Erweiterung des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen um das Willkommensareal gem. § 171b Abs. 1 BauGB entsprechend der Anlage 3.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den ergänzten Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ der Stadt Bergkamen i. S. d. Anlage 2 gemäß § 171b Abs. 1 auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

  3. Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des Stadtumbaugebietes Städtebaufördermittel zu beantragen.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior ist der Ansicht, dass hier Bergbaubrachen mit Steuergeldern saniert werden.

 

Die CDU-Fraktion wird laut Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden Heinzel der Vorlage nicht zustimmen. Dies erfolgt insbesondere auch wegen der geplanten Akquise von Städtebaufördermitteln. Solche können seiner Meinung nach an anderer Stelle im Stadtgebiet besser eingesetzt werden.

 

SPD-Ratsmitglied Derichs begrüßt die Erweiterung, da für alle Bürgerinnen und Bürger ein einzigartiges Kanalband geschaffen wird.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz erklärt die Zustimmung seiner Fraktion, zumal die Parkfläche nicht versiegelt wird.