Beschluss:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
· im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,
· im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,
· im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und
·
im Osten durch die westliche Grenze des
Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung
Bergkamen, die in einem Abstand von 58 m parallel zur Werner Straße
verläuft.
Die zeichnerische Darstellung
(Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 2) zur Kenntnis. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.
DIE LINKE.-Fraktionsvorsitzender Schröder begrüßt den Bebauungsplan, er fragt nach, ob der Parkplatz wegen seiner Größe mit Solar überdacht sein müsste.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erwidert, dass solche Vorschriften auf Landesebene noch diskutiert werden. Anregungen dazu könnten aber im Rahmen der Beteiligungen gemacht werden.