Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22
Abs. 1 KomHVO für investive Auszahlungen und Aufwendungen sowie die Übertragung
der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.