Beschluss:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den
Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171b Abs.
2 BauGB als Grundlage für das Stadtumbaugebiet „Bergkamen mittendrin“
entsprechend der Anlage 1.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes „Bergkamen mittendrin“ gemäß Anlage 2. Der Beschluss ist ortüblich bekannt zu machen gem. § 171d Abs. 2 BauGB. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist § 15 Abs. 1 BauGB auf die Durchführung von Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von § 171d Abs. 1 BauGB gemäß § 171d Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.
Fragen von Herrn Brückner zu den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der RAG, des Kreises Unna und der Industrie- und Handelskammer werden von Herrn Reichling beantwortet.