Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen erklärt die Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl
des Integrationsrates vom 13. September 2020 sowie die Stichwahl des
Bürgermeisters vom 27. September 2020 für gültig, da keine Anfechtungsgründe
gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz NRW gegeben sind.