Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße "Zum Schacht III" dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die Flurstücke der Straße "Zum Schacht III" Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstücke 826 und 836, die sich noch im Eigentum des Regionalverband Ruhr befinden, zu widmen. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.