Sitzung: 21.09.2020 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3
Vorlage: 11/2005
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zum Zwecke der Realisierung einer Wohnbebauung für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt
- im Norden durch die südliche Seite des
Fußweges südlich der Grundstücke Stormstraße Nr. 49 bis 33 und die
südliche Grenze der Grundstücke Heinrich-Lersch-Straße Nr. 34 und 29,
- im Osten durch die westliche Grenze der
Grundstücke Jahnstraße Nr. 71 bis 61, durch die südliche Grenze des
Grundstücks Jahnstraße Nr. 61, durch die westliche Seite der Jahnstraße
zwischen den Grundstücken Jahnstraße Nr. 61 und 59, durch die nördliche
und westliche Grenze des Grundstücks Jahnstraße Nr. 59 und dem Verlauf der
Grenze folgend über das Flurstück 525 bis zur nordöstlichen Ecke des
Grundstücks Jahnstraße 57 und von dort durch die westliche Grenze der Grundstücke
Jahnstraße Nr. 57 bis 55a,
- im Süden durch die Nordseite der
Jahnstraße von der südöstlichen Ecke des Grundstücks Jahnstraße Nr. 55a
bis zur Westseite der Hermann-Stehr-Straße und
- im Westen durch die Westseite der
Hermann-Stehr-Straße bis zur südöstlichen Ecke des Grundstücks
Hermann-Stehr-Straße 28 und von dort durch die südöstliche Grenze der
Grundstücke Hermann-Stehr-Straße 28 und 30.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einwöchigen Bereitstellung der Planunterlagen im Internet sowie einem parallelen Aushang im Rathaus unter Beachtung der geltenden Zugangsregeln durchzuführen, jeweils mit Möglichkeit zur digitalen bzw. analogen Stellungnahme.
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Herr
Reichling nimmt Bezug auf den städtebaulichen Rahmenplan, der in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
am 15.09.2020 dort vorgestellt wurde und erläutert die nächsten, in der Vorlage
erläuterten Verfahrensschritte.
Herr
Grziwotz ist mit der geplanten Bebauung nicht zufrieden; er sieht vorrangig die
Interessen der beta Baulandentwicklungsgesellschaft mbH vertreten. Er bemängelt
an der Planung zu wenig berücksichtigtes barrierefreies Wohnen, ferner sieht er
keinen Bedarf durch Wohnraummangel. Außerdem sieht Herr Grziwotz keinen Grund
für ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren. Weiterhin fordert er eine
Prüfung hinsichtlich der möglichen Umweltauswirkungen durch die Bebauung. Herr
Grziwotz bezweifelt auch die Leistungsfähigkeit des Kuhbach-Pumpwerkes
hinsichtlich der Entwässerung.
Dem
entgegnet Herr Reichling u.a., dass die Berücksichtigung des Klimaschutzes
selbstverständlich ist, insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben.
Die Anregung zum barrierefreien Bauen und Wohnen nimmt Herr Reichling gerne
auf.
Herr
Strunk weist auf die zu berücksichtigende Größe der Stellplatzanlagen
hinsichtlich möglicher Feuerwehreinsätze hin.
Diesbezüglich
erinnert Herr Reichling an die Möglichkeit einer kommunalen Stellplatzsatzung
zur grundsätzlichen stadtweiten Regelung dieses Themas.
Herr
Schulte erklärt die volle Zustimmung der SPD-Mitglieder des Ausschusses zum
geplanten Bebauungsplanverfahren.
Frau
Schewior fragt nach der Anzahl der geplanten Wohnungen und wird auf die Präsentationen
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
verwiesen. Außerdem wünscht sie sich für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
eine ruhigere Lage im Baugebiet. Sie befürchtet die geplante Bebauung entlang
der Jahnstraße werde gleichzeitig als Schallschutz für die Eigenheimbebauung
genutzt.
Herr Reichling weist bei einer Bebauung im nördlicheren Bereich des Baugebietes mit Mehrfamilienhäusern auf das damit verbundene erhöhte Verkehrs- und Lärmaufkommen hin.