Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen
Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom
01.03.2017 unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 25.05.2014 im
jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die restliche Dauer
der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher für den Gemeindebezirk
Bergkamen-Overberge:
Herrn Rainer Bartkowiak
Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher ist für das Gebiet ihrer/seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zum Ehrenbeamten zu ernennen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer schlägt Rainer Bartkowiak zum neuen Ortsvorsteher vor.