Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Folgende gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV:NRW S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019, am 09. Juli 2020 durch den Bürgermeister Roland Schäfer und den Stadtverordneten Thomas Heinzel getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:

 

Entscheidung der Stadt Bergkamen über ein Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und Offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.