Beschluss:
Aufgrund des § 4
Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr
2020, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem überarbeiteten
Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen und stimmt den tragenden Erwägungen zur
Überschreitung der 15 % Grenze im Ortsteil Bergkamen-Oberaden zu.
Gegen die durch den
Bürgermeister gem. § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene
Neueinteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine
Bedenken.
Eine überarbeitete Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses stimmen dem folgenden Wortlaut der tragenden Erwägungen zur Überschreitung der 15 % Grenze im Ortsteil Bergkamen-Oberaden zu:
Besonderheiten ergeben sich im Ortsteil
Bergkamen-Oberaden (siehe o. g. Tabelle – grau markiert). Dieser teilt sich in
fünf Wahlbezirke (109 – 113) auf. Die derzeitige Aufteilung der WBZ führt dazu,
dass die Einhaltung der Obergrenze lediglich in 2 von 5 WBZ eingehalten werden
kann. Die Einhaltung der richterlich festgelegten Abweichungsobergrenze von 15
% im Bereich der Einwohner bzw. der Wahlberechtigten kann, auf Grund der Größe
des Ortsteiles und der Einteilung in 5 WBZ nicht eingehalten werden. Die
Verschiebung von Wahlbezirksgrenzen innerhalb des Ortsteiles Oberaden führt
daher zu keiner Einhaltung der vorgeschriebenen 15 % Grenze.
Da durch eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen und der Betrachtung der Anzahl
der Einwohner und der Wahlberechtigten im Ortsteil Oberaden keine Einhaltung
der vorgegebenen 15%-Grenze erreicht werden kann, könnte eine Verschiebung der
Wahlbezirksgrenzen mit einem anderen Ortsteil in Frage kommen. Direkt
angrenzend befindet sich der Ortsteil Weddinghofen (Wahlbezirke 119 – 122). Der
direkt an Oberaden grenzende Wahlbezirk 119 verfügt zum Stichtag über 1.934
Einwohnerinnen und Einwohner und liegt somit mit 5 % unter dem vorgegebenen
Durchschnittswert.
Gegen eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen
über die Ortsgrenzen hinaus sprechen allerdings folgende Tatsachen:
·
Beim Ortsteil Oberaden handelt es sich
um eine gewachsene Ortsstruktur mit einer hohen und sehr starken Verbundenheit
der Einwohnerinnen und Einwohner an ihren Ortsteil. Einkäufe bzw. Besorgungen
werden in einem hohen Umfang innerhalb der Stadtteilgrenzen von Oberaden
erledigt (Bäcker, Supermärkte etc. sind gut zu erreichen).
Die Ausrichtung von Festlichkeiten (Weihnachtsmärkte, Schützenfeste,
Sportfeste, Tag der offenen Tür der freiwilligen Feuerwehr etc.) wird von jedem
Ortsteil eigenständig und ohne Unterstützung des anderen Ortsteiles
ausgerichtet. Ein Zusammenschluss wird von beiden Ortsteilen kategorisch
abgelehnt.
Verknüpfungspunkte mit dem Ortsteil Weddinghofen sind nicht ersichtlich.
·
Die Bewerberkandidaten stammen in der
Regel direkt aus dem jeweiligen Ortsteil. Es werden ausschließlich Bewerber
aufgestellt, die eine starke Verbundenheit zu dem Ortsteil Oberaden haben. Die
Bewerber sind im Ortsteil bereits lange wohnhaft und kennen daher die örtlichen
Gegebenheiten. Sie sind beim größten Teil der Einwohnerinnen und Einwohner
bekannt und nehmen am allgemeinen Leben im Ortsteil Oberaden teil. Sie sind auf
dem jährlichen Weihnachtsmarkt oder sonstigen Veranstaltungen anwesend,
verstehen daher die Sorgen und Bedürfnisse der „Oberadener“ besser als ein
Ortsfremder und können diese somit besser vertreten.
Stimmungsschwankungen innerhalb des Ortsteiles werden eher wahrgenommen. Eine
direkte Kommunikation zwischen den Einwohnern und dem Bewerber kann „direkt vor
der Tür“ stattfinden, da der Bewerber in der direkten Nachbarschaft wohnt.
Durch die Verlegung der Wahlbezirksgrenzen
in einen anderen Stadtteil (Weddinghofen) würde diese gewachsene Verbundenheit
der Einwohnerinnen und Einwohner und die Identifizierung mit dem Ortsteil
Oberaden nicht ausreichend berücksichtigt.
Für den Ortsteil Oberaden wird daher eine
Abweichung von der vom Verfassungsgerichtshof NRW vorgegebenen
Abweichungstoleranzgrenze in Höhe von 15 % vorgeschlagen, da die Gegebenheit
vor Ort und die starke Verbundenheit der Oberadener Einwohnerinnen und
Einwohner dies rechtfertigen.