Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderungssatzung vom ………. zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist. 

 


Der Ausschussvorsitzende Weirich weist darauf hin, dass die Lippeverbandsumlage und der kalkulatorische Zins von 6,00% auf 5,50% gesunken sind. Der kalkulatorische Zins liegt somit auch unter der GPA-Empfehlung von 5,56 %.

 

Des Weiteren erklärt Herr Weirich weiter, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag der CDU-Fraktion vorliegt. Ausschussmitglied Herr Heinzel erklärt, das die Grundidee der CDU-Fraktion eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen auf 4,35 % ist.

 

Betriebsleiter Dr.-Ing. Peters verweist auf eine Übersicht der kalkulatorischen Zinssätze im Kreis Unna und erläutert, dass die Stadt Bergkamen im interkommunalen Vergleich,  einen geringen kalkulatorischen Zins aufzeigt bzw. im kreisweiten Vergleich im Mittelfeld liegt. Zudem hält die derzeitige Rechtsprechung die Verzinsung in dieser Höhe für zulässig. Die Übersicht über die kalkulatorischen Zinssätze im Kreis Unna ist der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Stadtverordneter Sparringa kritisiert, dass der CDU-Antrag nicht interfraktionell abgestimmt wurde.

 

Des Weiteren weist Dr. Peters darauf hin, dass in der Anlage 3 in der zweiten Spalte die Überschrift „Kalkulation 2020“ lauten muss, nicht Kalkulation 2019.

 

 

Der Antrag der CDU-Fraktion erhält im Betriebsausschuss 5 Ja Stimmen und 13 Nein Stimmen; somit ist der Antrag abgelehnt.