Sitzung: 04.06.2019 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Vorlage: 11/1569
Herr Bauer
begründet den Antrag. Nach Aussage von Straßen.NRW gegenüber der Fraktion
BergAUF könne die Stadt Bergkamen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit Anordnungen wie
Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Durchfahrtsverbote aussprechen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing Peters stellt klar, dass die Stadt Bergkamen als
Straßenverkehrsbehörde lediglich auf Gemeindestraßen, nicht aber bei
klassifizierten Straßen mit Kreis, Land oder Bund als Straßenbaulastträger eine
Entscheidungshoheit besitze. In diesen Fällen ist eine Entscheidung stets im
Einvernehmen mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger zu treffen.
Dieses
Einvernehmen sei im vorliegenden Fall bereits als unrealistisch bewertet
worden. Diese Einschätzung wurde durch das Schreiben des Landesbetriebs
Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2019 ausdrücklich bestätigt.
Herr Bauer
zieht den Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr
zurück.