Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stellt fest, dass der Einwohnerantrag vom 21.03.2019

 

„Soll die L821n gebaut werden“

 

unzulässig ist.

 


Bürgermeister Schäfer erläutert das Verfahren eines Einwohnerantrages gemäß § 25 der Gemeindeordnung. Danach geht es heute nur um die Feststellung zur Zulässigkeit. Das erforderliche Quorum an Unterschriften ist erreicht. Inhaltlich bewegt sich die aufgeworfene Frage allerdings nicht innerhalb der Zuständigkeit des Rates der Stadt Bergkamen. Diese Auffassung wird von der Kommunalaufsicht und vom Städte- und Gemeindebund NRW ebenfalls geteilt. Daher ist der Einwohnerantrag heute als unzulässig zurückzuweisen.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzende Thylmann dankt allen, die den Einwohnerantrag unterzeichnet haben. Für sie hätte die SPD-Fraktion dieses Engagement in ihrer Resolution erwähnen sollen.

 

Für Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Wehmann hat die Bürgerinitiative mit den erzielten Anzahl an Unterschriften etwas einmaliges erreicht. Daher wird seine Fraktion für die Zulässigkeit stimmen als Zeichen der Wertschätzung.