Sitzung: 04.12.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6
Vorlage: 11/1410
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Gewerbeflächenentwicklung Bergkamen zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortvorschläge Overberge /
Rünthe-Süd und Weddinghofen / A 2 weiter öffentlich- und
privatrechtlich zu qualifizieren.
Für beide Standorte soll die landesplanerische Zulässigkeit mit der
Regionalplanbehörde (RVR) geklärt werden.
Der Ausschuss ist über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters fasst die Entwicklung des Verfahrens zusammen.
Derzeit seien sämtliche verfügbaren Gewerbeflächen vollständig vermarktet. Auch
die Flächen innerhalb der Wasserstadt könnten aktuell nur als Zukunftsoption
bewertet werden.
Der RVR
als zuständige Regionalplanungsbehörde habe indes im Mai 2018 für Bergkamen
einen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen von 11,4 ha bescheinigt. Um diesem
Bedarf gerecht zu werden, sollten dem RVR folgende zwei potentielle Flächen zur
Überprüfung der grundsätzlichen landesplanerischen Zulässigkeit vorgestellt
werden:
1. Fläche in Overberge südlich des
Gewerbeparks Rünthe mit einer Fläche von circa 11 ha
2. Fläche zwischen BAB A2, L 654 und K9
mit einer Größe von circa 6,6 ha
Für beide
Flächen seien die Restriktionen bekannt, die jeweils in einem
Bauleitplanverfahren als lösbar erachtet werden.
Herr
Heinzel erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2018. Das sich im
Eigentum der Stadt Bergkamen befindliche Grundstück in der Marina Nord sei ein
ehemaliger Gewerbestandort (Gärtnerei Storbeck). Da langfristig das Kraftwerk
in Heil als Kooperationsstandort geplant sei, könne sich die Gewerbefläche in
der Marina Nord in diese Planung einfügen. Zudem sei die touristische Nutzung
des Areals als Camping-/Wohnmobilstandort in der Vergangenheit nicht zum Tragen
gekommen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters fasst den rechtlichen Hintergrund zur
eingebrachten Fläche in der Marina Nord zusammen. Der Flächennutzungsplan weise
dieses circa 5,6 ha große Areal als Fläche für Freizeit und Erholung /
Parkanlage aus. Nach der zugehörigen Begründung des FNP solle hier eine
touristische Entwicklung als naturnahe Freizeitanlage stattfinden. Auf
Synergieeffekte im Zuge der IGA 2027 sei hingewiesen.
Am
03.05.2017 habe der RVR darüber hinaus bescheinigt, dass hier ein Sondergebiet
Ferienhäuser ausgewiesen werden könne. Dies wäre im sogenannten Parallelverfahren
möglich, also der zeitgleichen Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung
des Flächennutzungsplans. Seit dieser offiziellen Freigabe durch den RVR gäbe
es ein ernstes Investoreninteresse, auf dem Grundstück Ferienhäuser in
Holzbauweise zu errichten. Diese Planung sei derzeit jedoch noch nicht
abgeschlossen.
Die
nunmehr drei in die Diskussion eingebrachten Flächen werden von den
Ausschussmitgliedern unterschiedlich bewertet. Herr Heinzel stellt einen Antrag
zur Geschäftsordnung, über eine Priorisierung der Flächen abzustimmen. Herr
Weiß lehnt diesen Antrag ab, da eine Gewichtung einzelner Flächen erst sinnvoll
sei, wenn der RVR sich zu den Standorten geäußert habe.
Antrag zur Geschäftsordnung
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
Ja 4 Nein
10 Enthaltungen 1
CDU-Antrag zur Aufnahme der Marina
Nord
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
Ja 3 Nein 12 Enthaltungen -