Vorsitzender
Pufke weist die Anwesenden darauf hin, dass nach dem Tagesordnungspunkt 1 die
Sitzung unterbrochen wird. In dieser Pause soll jeweils ein Vertreter der
Befürworter bzw. ein Gegner Rückfragen gebündelt vortragen, um direkte
Antworten von Straßen.NRW erhalten zu können. Dies sei im Vorfeld mit allen
Beteiligten abgestimmt vereinbart worden.
Frau Nölke
und Herr Aßmann stellen als Vertreter des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW die
Baumaßnahme grundsätzlich vor:
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Planfeststellungsbeschluss
aus November 2008 und damit einhergehende Veränderungssperre
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Aufnahme
in das Landesstraßenbauprogramm im Jahr 2018
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Länge
der geplanten Strecke: 1,8 km
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Kalkulierte
Kosten: circa 14,5 Mio. Euro bei gesicherter Finanzierung und stetiger
Baukostenfortschreibung und Kontrolle
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Einteilung
in zwei Bauabschnitte (südlicher 1. BA / nördlicher 2. BA)
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Erstellung
von insgesamt drei Brückenbauwerken
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Ökologischer
Ausgleich durch bilanzierte Ausgleichsmaßnahmen
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Minimaler
Eingriff in den Boden durch Aufbau der Straße weitgehend auf dem Geländeniveau
Im 1. BA
erfolge der Anschluss an die Lünener Straße mittels Kreisverkehr. Dieser werde
von der bestehenden Wohnbebauung abgerückt und reduziere so die Belastungen der
Anwohner. Durch autarke Herstellung des 1. BA könne der Verkehr auf der Lünener
Straße aufrecht erhalten bleiben. Lediglich der Anschluss des neuen
Kreisverkehres an die L 654 führe zu Beeinträchtigungen mit einer Dauer von
circa zwei Wochen. Während dieser Phase werde der Verkehr durch eine
Ampelanlage geregelt.
Die
Kuhbachbrücke werde im 2. BA realisiert. Eckdaten seien ein Verlauf von circa
1,50 m oberhalb der bestehenden Deichkrone, Pfeilerhöhen von circa 4 m und ein
Oberbau inklusive Geländern von etwa 2,50 m.
Der
Zeitplan für die bauliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme sei wie folgt
vorgesehen:
2018 Grunderwerb, vorbereitende Maßnahmen und
Vorbereitung der Ausschreibung
2019 Veröffentlichung
der Ausschreibung, Rodungen für den 1. BA (Januar und Februar), Baubeginn des
1. BA im zweiten Quartal
2020 Beginn des 2. BA
2021 geplant Verkehrsfreigabe
Auf
Nachfrage der Ausschussmitglieder erläutert Straßen.NRW folgende Detailpunkte:
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Die
Gestaltung der Kreisverkehre sei noch nicht abschließend entschieden. Diese
werde unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit erfolgen.
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Baumaßnahmen
an Kanal- oder Lippebrücke endeten vor Ausführungsbeginn der L 821n, so dass
Beeinträchtigungen der Verkehre an mehreren wichtigen Knotenpunkten zugleich
nicht zu erwarten seien.
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Die
L 821n werde ohne begleitenden Radweg ausgeführt.
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Die
Ableitung des Niederschlagswassers erfolge über sogenannte Entwässerungsmulden.
Die technische Ausführung und die Bemessung der Versickerungsanlagen seien nach
den zu erwartenden Regenmengen berechnet worden, entsprächen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und seien mit den zu beteiligenden Fachstellen
abgestimmt. Es spräche auch nichts gegen den korrekten Einsatz von Streusalz.
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Für
den 1. BA sei die Rodung einer mit Baumbestand bewachsenen Fläche von insgesamt circa 5.000 m²
erforderlich (Die Lage dieser Flächen
kann den beigefügten Übersichten entnommen werden.).
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Für
die L 821n als Bedarfsmaßnahme liege ein Planfeststellungsbeschluss vor. Dieser
löse eine sogenannte Veränderungssperre aus, d.h. jede nach dem Beschluss
durchgeführte Änderung im Umfeld (z.B. Errichtung von Wohnhäusern) erfolgte
damit im Wissen über die künftige Landesstraße. Anpassungen der L 821n an diese
geänderten Gegebenheiten seien daher nicht erforderlich.
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Zum
Ausgleich für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch die
Straßenbaumaßnahme sind folgende Ausgleichsmaßnahmen in Streckennähe
vorgesehen: Anpflanzung einer Lindenreihe entlang des Radwegs an der L654,
Anpflanzung wegbegleitender Obstbäume in Reihe entlang siedlungsnaher Fuß- und
Radwege westlich der L821n, Aufforstung einer Fläche mit bodenständigen
Laubgehölzen östlich der L821n, Entwicklung eines strukturreichen
Kulturbiotopkomplexes mit Feuchtbiotop östlich der L821n, Anpflanzung einer
schmalen Gehölzzone westlich der L821n, Ergänzende Pflanzung einer Lindenreihe
entlang der L654 westlich des Kreisverkehrs, Dichte Gehölzanpflanzung westlich
parallel zur L821n. Außerdem werden zur Einbindung der Straße in die Landschaft
entlang der L821n zusätzliche Gehölzpflanzungen angelegt.
Die
Sitzung wird um 17.50 Uhr für folgende Fragen der Bürgerschaft unterbrochen:
Herr
Thomas Schauerte fragt an, ob der Radweg im Bereich des geplanten
Kreisverkehres an den Radweg der Goekenheide angeschlossen werden könne.
Eine
solche Verlängerung gehöre nicht zu dem aktuellen Bauprogramm, könne aber in
den regelmäßigen Abstimmungsgesprächen mit der Verwaltung diskutiert werden und
somit künftig in ein weiteres Bauprogramm einfließen.
Herr
Heinrich Hüsing bittet um Auskunft, wie mit den geplanten Arbeitsflächen und
dort möglicherweise vorhandenem Baumbestand umgegangen werde.
Im Rahmen
der Planfeststellung seien bereits diese provisorischen Flächen auf
erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hin überprüft und bilanziert worden. Vor
Baubeginn würden diese Arbeitsflächen auch noch ein weiteres Mal auf mögliche
Lageänderungen hin überprüft.
Herr
Heinrich Hüsing erinnert an zugesagte Informationen der betroffenen Bürger, die
bisher jedoch nicht durchgeführt worden wären.
Geplant
seien künftig Bürgersprechstunden vor Ort, eventuell der Einsatz eines
Info-Busses und Vorstellungen im hiesigen Ausschuss.
Herr
Heinrich Hüsing bittet um Vorstellung der geplanten Schutzmaßnahmen für die
zahlreichen Schülerverkehre vor allem im Bereich des Pantenweges.
Als
sichere Querungshilfe sei derzeit eine Mittelinsel ohne Zebrastreifen
angedacht.
Herr
Heinrich Hüsing hinterfragt geeignete Maßnahmen für die Wanderung der zu
schützenden Kröten, insbesondere im Bereich des Schwanenweihers.
Da sich
diese Maßnahmen auf den im Detail noch nicht vollständig geplanten 2. BA
bezögen, könne hierzu noch keine abschließende Antwort gegeben werden. Das
Thema sei aber bekannt und werde berücksichtigt.
Die
Sitzung wird um 18.20 Uhr wieder fortgesetzt.
Herr
Grziwotz stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP 4
Einwohnerfragestunde als neuen TOP 2 vorzuziehen, um neben den vorangegangenen
Sprechern auch weiteren Bürgern eine Möglichkeit für direkte Rückfragen zu
sichern.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit zugestimmt
Ja 12 Nein 5 Enthalten -