Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83

Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 / Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 500.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.401300 – Gewerbesteuer.

 


Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen loben in diesem Zusammenhang die Arbeit des Vereins „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“.