Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 118 „Berliner Straße“ entsprechend Anlage 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 2, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt begründet die Ablehnung seiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt damit, dass hier ein wertvoller Grünzug zerstört wird.