Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist damit Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist damit Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. RT 96 „Rünthe Ost“ und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute Offenlegung. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt ist von einer Bürgerin angesprochen worden, warum die Fläche südlich des Sandbochumer Wegs ausgenommen wurde.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erwidert, dass diese Bürgerin bereits persönlich die Antwort hierzu ausführlich in seinem Büro erhalten hat.