Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in
der Stadt Bergkamen vom 29.09.2016 (Vergnügungssteuersatzung). Die
Änderungssatzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Stadtkämmerer Ulrich teilt mit, dass inzwischen auch die Stadt Kamen einen Steuersatz von 5,5 % beschlossen hat. Die Gewerbetreibenden sind angeschrieben worden, eine Rückmeldung von diesen ist ausgeblieben.