Sitzung: 03.07.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/1245
Frau
Reumke stellt den aktuellen Sachstand zum Projekt Wasserstadt Aden vor.
- Die
Ausbauhöhen des Geländes orientierten sich an den Zwangspunkten des
Kreisverkehrs und der barrierefreien Erreichbarkeit des Kanals. Dies führe im
Wesentlichen zu einem Abtrag des vorhandenen Geländes entlang des Kanals im
nördlichen Plangebiet und zu einem Auftrag im südlichen Teil.
- Aufgrund
eines Kostenvolumens von circa elf Millionen Euro erfolge die erste
Ausschreibung der Erdarbeiten europaweit. Sie werde in den Sommerferien
veröffentlicht, so dass ein Baubeginn im November 2018 durchgeführt werde.
- Im
Bereich künftig überbauter Flächen, z.B. durch Erschließungsstraßen oder
Gebäude, finde eine Bodenverdichtung mittels Fallplatten statt. Hierdurch könne
der Boden bis in eine Tiefe von 12 m verdichtet werden. Lärmimmissionen seien
nicht vermeidbar, die betroffenen Bereiche lägen jedoch vorrangig im nördlichen
Teil des Gebietes abgewandt von der bestehenden Bebauung. Zudem sei eine
Nachtarbeit nicht vorgesehen und ausführende Firmen seien in der Pflicht, die
immissionsschutzrechtlichen Rahmen einzuhalten.
- Aktuelle
Planungen der RAG AG führten zu Verzögerungen des Bauablaufs. Zum einen
verliefen bestehende aber auch geplante Grubenwasserleitungen in
Nord-Süd-Richtung durch das Gebiet der Wasserstadt, zum anderen durchkreuze ein
neuer Hochwasserabschlag das Plangebiet. Erst nach Fertigstellung dieser
Maßnahmen könnten im betroffenen Bereich die Verdichtungen durchgeführt werden.
Folglich verzögere sich der Ausbau der Wasserstadt um zwei Jahre, so dass mit
der Herstellung der Erschließung ab 2021/2022 begonnen werden könne und eine
Vermarktung nicht vor 2022 realistisch sei.
- Die RAG habe bereits den Rückbau sämtlicher Hochbauten eingeleitet. Abweichend von bisher getroffenen Aussagen sei auch für das Schachtgerüst bereits ein Antrag auf Abbruch gestellt worden.