Beschluss:

 

 


Einwohner Richard Bauer kritisiert, wenn es im Jahr 2017 einmal gutes Wetter gab, hat das Wellenbad spät oder erst gar nicht aufgemacht. Dies muss auch mit in die Bewertung der Besucherzahlen einfließen. Zudem bemängelt er als Radfahrer, dass LKW rücksichtslos durch das Stadtgebiet fahren. Er fragt an, ob die Stadt Bergkamen hier kein Verkehrsleitsystem hat.

 

Bürgermeister Schäfer stimmt zu, dass die Öffnungszeiten des Bades Einfluss auf die Besucherzahlen haben und sichert die Weitergabe des Hinweises an die GSW zu.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verdeutlicht wie schwierig die kommunale Einflussnahme auf LKW-Verkehre ist. Auf die Hersteller von Navigationsgeräten hat man kaum Einfluss, ebenso wie auf die Ausschilderung von Bundes- und Landesstraßen.

 

 

Einwohner Thomas Schauerte, Sprecher der Bürgerinitiative „pro L821n“, fragt nach, welche aktuellen Erkenntnisse die Stadt Bergkamen aus den Gesprächen mit Straßen NRW gewonnen hat zu Baubeginn und zur L664.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters betont zunächst, dass die Stadt Bergkamen hier nicht Herr des Verfahrens ist. Nach seiner Kenntnis laufen derzeit Grunderwerbsverhandlungen, Vermessungsaufträge sind auch erteilt. Die Verfügungsgewalt über die gesamte Trasse ist noch nicht vorhanden und auch Ausschreibungen sind noch nicht gelaufen. Erst wenn diese Verfahren abgeschlossen sind, gibt es einen konkreten Bauzeitenplan.

 

Thomas Schauerte bietet sofern möglich die konstruktive Mitarbeit der Bürgerinitiative „pro L821n“ an

 

 

Einwohnerin Sigrid Brandt, stellv. Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Rünthe-Ost, fragt nach, warum die Fläche Sandbochumer Weg/Industriestraße nicht als Mischgebiet ausgewiesen wird.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass ein Mischgebiet in Form von Einzelhandel nicht zulässig ist. Sobald konkrete Anfragen nach einer Ansiedlung vorliegen, wird geprüft, ob dies in das Gebiet passt. Dann wird auch die Siedlergemeinschaft entsprechend informiert.

 

Weitere Anfragen zum geplanten Kreisverkehr sowie den Straßenbeitragsgebühren werden entsprechend beantwortet.