Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 118 „Berliner Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Die exakte Plangebietsgrenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der Anlage 4 bzw. im Bebauungsplanentwurf selbst festgesetzt.
    Der Geltungsbereich wird begrenzt
    -              im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke der Gemarkung           Weddinghofen, Flur 7, Nrn. 699, 701, 438 und 702,
    -              im Osten durch die westliche Straßenbegrenzung der Berliner Straße, der        nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 559, der östlichen Grenze                 des Flurstücks 558, der östlichen Grenze des Flurstücks Flur 10, Nr. 565, der         östlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 221, 445 sowie 30,
    -              im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Goekenheide,
    -              im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Flur 11, Nrn. 194, 57,                 56, 55, die südlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 44, 43, 39 und die östliche          Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Hauptfriedhof.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB entsprechend Anlage 3. 

  3. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 118 „Berliner Straße“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Anlagen 1 und 3 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters teilt zunächst mit, dass in Abstimmung mit dem Dezernat II für das Johannisfeuer und die Ballspielwiese der Bereich am Jugendheim Balu genutzt wird.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer lobt das Engagement der Fakt AG in diesem Bereich, insbesondere wegen der Errichtung einer Ersatz-Kita.

 

Für CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel handelt es sich hier um die Weiterentwicklung eines Standortes. Daher erfolgt von seiner Fraktion eine uneingeschränkte Zustimmung.

 

Die Fraktion BergAUF wird der Vorlage laut Fraktionsvorsitzendem Engelhardt nicht zustimmen. Ein wichtiger Grünzug für die Frischluftzufuhr des Ortsteils wird zerstört. Zudem sieht seine Fraktion keinen Bedarf an der großzügigen Bebauung.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erwidert hier, dass der Rat hier im Flächennutzungsplan festgelegt hat, wo Bedarfe befriedigt werden sollen. Dabei wurden auch Klimaaspekte berücksichtigt.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion, obwohl diese in der Vergangenheit Bebauungen in Nord/Süd-Richtung abgelehnt hat. Diese Vorteile bei dem aktuellen Bebauungsplan konnte die Verwaltung allerdings deutlich klarmachen.